Wort davor: Johannisweihe

Johanneswein
Erklärung: wie Johannssegen.
vgl. Johannisbier.

Johanneswein (I)
Erklärung: als heilkräftiger Trunk, der auch zur Erreichung eines Geständnisses dem Angeklagten gegeben werden konnte.

Johanneswein (II)
Erklärung: wie Johannssegen (II 3).

Wort danach: Johanniszahlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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