Wort davor: Johannisweihe
Johanneswein
Erklärung:
wie Johannssegen.
vgl.
Johannisbier.
Johanneswein (I)
Erklärung:
als heilkräftiger Trunk, der auch zur Erreichung eines Geständnisses dem Angeklagten gegeben werden konnte.
- Belegtext:
[einem Angeklagten, der nicht gestehen wollte, hat man] reliquien in st. johanneswein eingegossen, er alsobaldt bekhendt
Datierung: 1674
Fundstelle: GallerinRiegersb.2 III 23
[weitere Angaben: vergleiche AberglWB. IV 752f.]
Johanneswein (II)
Erklärung:
wie Johannssegen (II 3).
- Belegtext:
Pienzenauer war der erste, man führet ihn hinein, / sein wammes was geschnüret, man pracht im sant johanneswein
Datierung: nach 1504
Region/Autor/Textsorte:
bairisches Volkslied
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 44 (1924) 326
Wort danach: Johanniszahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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