Wort davor: Johannisvisitation
Johannisvogtding
Erklärung:
zu Johannis stattfindendes Vogtding.
- Belegtext:
buergermeister und rath sollen allezeit auf dem sogenannten johannis-voigt-ding sowohl wegen bezahlung, als aufnahme oder loskuendigung einiger stadt-capitalien denen 8 buergern
und gesammter buergerschaft die noethige proposition thun
Datierung: 1706
Fundstelle: CCHolsat. III 1170
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Wort danach: Johannisweide
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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