Wort davor: Johannistagsfeuer
Johannestanz
Erklärung:
am Johannistag (24. Juni) abgehaltenes Tanzvergnügen.
- Belegtext:
"am 14. VIII. 1463 zahlte der Baumeister dem Stadtrichter 7 Groschen 4 (pfennig), die dieser f. d. Personen gezahlt hatte, die in der state gedanst hatten, das man nant sent johans dancze"
Fundstelle: Werveke,LuxembKulturg. II 120
- Belegtext:
ob gegen die verordnung ... johannes-tänze und dergleichen gehalten
Datierung: 1746
Fundstelle: Scotti,Sayn 968
Wort danach: Johannistrunk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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