Wort davor: Johannisgarbe
Johannisgeld
Erklärung:
Zins, der am Johannistag (24. Juni) fällig ist.
vgl.
Johannissteuer.
- Belegtext:
von der lånderei entrichten einige malz-gut an einigem getraide, andre johannis-gelt
Datierung: 1757
Fundstelle: Estor,RGel. I 785
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- Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 200
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- Belegtext:
an den schulen wird oefters etwas gegeben 1) wenn ein neuer schueler eingeschriben, oder angenommen wird, 2) fuer dessen erlassung, 3) fuer das zeug, 4) das privat-gelt, 5) neu-jares-gelt, johannis-gelt,
holz- oder feuergelt
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 759
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Wort danach: Johannisgilde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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