Wort davor: Jeetzeschiffer
Jeetzezollamt
Erklärung:
Zollamt für die Sachen, die auf der Jeetze verschifft werden.
- Belegtext:
der schiffer [muß] ... von der qualitaet als quantitaet aller und jeder gegenstaende, welche er einschiffen will, eine schriftliche declaration dem jeeze-zollamte ueberliefern
Datierung: 1804
Fundstelle: NCCPruss. XI 2192
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Wort danach: jegenot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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