Wort davor: Jedezins
Jeetzeschiffer
Erklärung:
Schiffer auf der Jeetze (Nebenfluß der Elbe).
- Belegtext:
ein jeder, welcher die schiffahrt auf der Jeeze unternehmen will, [muß] sich deshalb zuvor ... einen obrigkeitlichen erlaubnißschein, wodurch documentiert wird, daß er als jeezeschiffer und kahnfuehrer angenommen sey, ertheilen lassen
Datierung: 1804
Fundstelle: NCCPruss. XI 2191
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Wort danach: Jeetzezollamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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