Wort davor: Jakobsstück

Jakobstag, Jakobitag
Erklärung: 25. Juli, hier als Zinstermin, Ziehtag für das Gesinde und Endtermin für das Verbot der Hasenjagd.

Wort danach: Jakobstaler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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