Wort davor: Jakobspfründe
Jakobsschilling
- Belegtext:
item soll ain jeder benderknecht, der in dieße stat kompt zu dienen und zu arbeiten, sobald er sich zu ainem maister verdingt hat, den knechten in die gemain buchse erlegen ain jacobsschilling, das ist 9 heller
Datierung: 1559
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 275
Wort danach: Jakobistab
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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