Wort davor: Jagenszuständigkeit

Jäger
Erklärung: einer, der die Tätigkeit des Jagens, insbesondere eines Wildes, rechtmäßig ausübt.

Jäger (I)
Erklärung: selbständig, als Beruf, Zeitvertreib oder pflichtmäßig bei Aufgebot zur Landesjäge (I).
Wortbildungshinweis: zu jagen (I).
Jäger (II)
Erklärung: unselbständig, im Dienste eines Herrn.
Jäger (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere im Zusammenhang der Beschwerung von Untertanen durch Einquartierung von Jägern und Hunden.
Jäger (III)
Erklärung: zu I, II: beim Militär und ähnlichen bewaffneten Truppen.
Jäger (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Eigenname.
Jäger (IV)
Erklärung: in der Studentensprache Bezeichnung der Scharwächter.
Wortbildungshinweis: zu jagen (III).
Jäger (V)
Erklärung: (diplomatischer) Sendbote.
sprachliche Erläuterung: zu jagen (IV)?
Jäger (VI)
Erklärung: wer auf die Landgemeinden hin für "Ämter- und Stellenjäger" um Stimmen wirbt.
Wortbildungshinweis: zu jagen (IV).
Jäger (VII)
Erklärung: übertragen Münze zu Groningen im 15. Jh.
vgl. Jagdtaler.

Wort danach: Jägerablager

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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