Wort davor: Jahrziffer

Jahrzins
Erklärung: ein jährlich zu entrichtender Zins.
vgl. Jahrbede, Jahrbodenzins.

Jahrzins (I)
Erklärung: von Liegenschaften (bei Pacht, Leihe, Miete).
vgl. Jahresbestandzins, Jahrpacht.
Jahrzins (II)
Erklärung: von einem (geliehenen) Kapital.

Jahrzins (II 1)
Erklärung: allgemein.
Jahrzins (II 2)
Erklärung: insbesondere beim Rentenkauf.
Jahrzins (III)
Erklärung: öffentlich-rechtliche Abgabe.

Jahrzins (III 1)
Erklärung: allgemein.
Jahrzins (III 2)
Erklärung: Schutzgeld der Juden.

Wort danach: jahrzinsen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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