Wort davor: Jahrzettel

Jahrziel
sprachliche Erläuterung: alem.

Jahrziel (I)
Erklärung: Frist eines oder mehrerer Jahre.

Jahrziel (I 1)
Erklärung: Frist einer auf ein Jahr beschränkten Abwesenheit.
Jahrziel (I 2)
Erklärung: auf den Besitz oder Erwerb von Liegenschaften bezügliche Frist verschiedener Art.
vgl. Jahrmal (I).

Jahrziel (I 2 a)
Erklärung: bei Pacht und Leihe.
Jahrziel (I 2 b)
Erklärung: bei Verkauf auf Zeit.
Jahrziel (I 2 c)
Erklärung: Verschweigungsfrist bei Ansprache (I 1) um Gut (II).
Jahrziel (I 2 d)
Erklärung: Einspruchsfrist eines Mitglieds einer organisierten Rechtsgemeinschaft der grundherrlichen Eigenleute gegen Erwerb von Gut (II) durch ein Nichtmitglied.
Jahrziel (I 3)
Erklärung: Dauer eines Dienstvertrages.
Jahrziel (I 4)
Erklärung: Verbannungsfrist (korrupter Ratsmitglieder).
Jahrziel (I 5)
Erklärung: für Juden, die unter obrigkeitlichem Schutz stehen, festgesetzte Frist eines Jahres, binnen welcher sie ein Schirmgeld zu erlegen haben.
Jahrziel (II)
Erklärung: die innerhalb eines Jahrziels (I) zu erlegende Teilsumme einer Schuld.
vgl. Jahrschar.

Wort danach: Jahrzielbeständnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten