Belegtext:
welcher dem andern nach seinem erbe oder jahrzielbeständnüß stehet, der soll es ... mit 10 pf. hllr. verbüßen, und soll der bestand gleichwohl bei seinen bestäntniß bleiben Region/Autor/Textsorte:
Zwingenberg (Bergstraße)
Fundstelle:GrW. I 478
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