Wort davor: Jahrzeitzins

Jahrzettel

Jahrzettel (I)
Erklärung: ein Schein, durch dessen Erwerb und Besitz einem Mitglied der elsässischen Pfeiferbruderschaft die Ausübung seines Gewerbes für das laufende Jahr gesichert wird.
vgl. Pfeiferspielleute.

Jahrzettel (II)
Erklärung: jährlich ausgefertigter Meldeschein über die Bevölkerungsbewegung?
vgl. Jahresliste.

Wort danach: Jahrziel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten