Wort davor: Jahrzeitzins
Jahrzettel
Jahrzettel (I)
Erklärung:
ein Schein, durch dessen Erwerb und Besitz einem Mitglied der elsässischen Pfeiferbruderschaft die Ausübung seines Gewerbes für das laufende Jahr gesichert wird.
vgl.
Pfeiferspielleute.
- Belegtext:
alle jahr auf dem pfeifertag soll der bruder seinen gedruckten jahrzedul lösen
Datierung: 1606
Fundstelle: Barre,Pfeifer 13
Jahrzettel (II)
Erklärung:
jährlich ausgefertigter Meldeschein über die Bevölkerungsbewegung?
vgl.
Jahresliste.
- Belegtext:
versuch einiger sittlichen und erbaulichen betrachtungen über die jahres-zettel
Datierung: 1769
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. IV 225
Wort danach: Jahrziel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten