Wort davor: Jahreszehrungskosten

Jahrzeit
vgl. Jahrtag.

Jahrzeit (I)
Erklärung: Zeitraum, Frist eines Jahres.
vgl. Jahrmal.

Jahrzeit (I 1)
Erklärung: allgemein.
Jahrzeit (I 2)
Erklärung: bei Lehnsmutung.
Jahrzeit (I 3)
Erklärung: für Beleihungsempfang.
Jahrzeit (I 4)
Erklärung: Verschweigungsfrist.
Jahrzeit (I 5)
Erklärung: beim Näherrecht der Verwandten.
Jahrzeit (I 6)
Erklärung: Dauer eines Dienstvertrages.
Jahrzeit (I 7)
Erklärung: bei Asylgewährung.
Jahrzeit (I 8)
Erklärung: Amtsdauer.
Jahrzeit (II)
Erklärung: Volljährigkeit.
Jahrzeit (III)
Erklärung: ein Zeitpunkt im Verlauf eines Jahres.

Jahrzeit (III 1)
Erklärung: unbestimmt.
Jahrzeit (III 2)
Erklärung: bestimmt.
Jahrzeit (III 2 a)
Erklärung: Termin des Jahrdings.
Jahrzeit (III 2 b)
Erklärung: Fest.
Jahrzeit (III 3)
Erklärung: insbesondere das am Todestage eines Verstorbenen kirchlich begangene Gedächtnis in Gestalt einer Seelenmesse.
vgl. Jahrdächtnis, Memorie (II).

Jahrzeit (III 3 a)
Erklärung: allgemein.
Jahrzeit (III 3 b)
Erklärung: kollektiv für eine Gruppe von Personen gehalten.
Jahrzeit (III 4)
Erklärung: die für eine Jahrzeit (III 3) ausgesetzte(n) fromme(n) Stiftung(en).
sprachliche Erläuterung: alem.
vgl. Jahrzeitgut, Jahrzeitstift, Jahrzeitsstiftung, Jahrzeitzins.
Jahrzeit (III 5)
Erklärung: Leichenbegängnis und (ausgehend davon) das dabei gehaltene Mahl.

Wort danach: Jahrzeitamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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