Jahrzeitsstiftung
Erklärung:
"Widmung eines Kapitals, dessen Zinsen zur Abhaltung einer Seelenmesse für den Stifter an seinem Todestag zu verwenden waren" Heusler,Inst. I 325 [urkundlich?].
vgl.
Jahrzeit (III 4).
Wort danach: Jahrzeittag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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