Wort davor: Jahrzeitmahl

Jahrzeitmeister
Erklärung: Verwalter der Jahrzeitsstiftungen ( Jahrzeit III 3 und III 4).
vgl. Jahrzeitpfleger, Jahrzeitvogt.

Wort danach: Jahrzeitmeisterin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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