Wort davor: Jahrzeiterin

Jahrzeitgut
Erklärung: "jenes Kapital ..., welches mit der Bestimmung, daß alljährlich der Todestag des Gebers gottesdienstlich begangen werde, der Kirche übertragen worden war" Gaster 69.
sprachliche Erläuterung: schweiz.
vgl. Jahrzeit (III 4).

Wort danach: jahrzeitig

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