Jahrzeitgut
Erklärung:
"jenes Kapital ..., welches mit der Bestimmung, daß alljährlich der Todestag des Gebers gottesdienstlich begangen werde, der Kirche übertragen worden war" Gaster 69.
sprachliche Erläuterung:
schweiz.
vgl.
Jahrzeit (III 4).
Wort danach: jahrzeitig
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