Wort davor: Jahrzeit
Jahrzeitamt
Erklärung:
Abteilung einer klösterlichen Vermögensverwaltung, der die Jahrzeiten (III 4) unterstehen.
- Belegtext:
[sterben die beiden Inhaberinnen (Klosterschwestern) eines Leibgedinges,] so sont denn dui guot ... vallen ... in uinserr jarzitampt
Datierung: 1363
Fundstelle: HeiligkreuztalUB. I 410
- Belegtext:
daz dui A.D. ... sol jaerlichs ... gen in uinsers klosters jarzit ampt ... ain huon geltes zuo ir maisters saeligen A.D. jarzit
Datierung: 1367
Fundstelle: HeiligkreuztalUB. I 451
- Belegtext:
das stift difficultirt den zins ... wegen des ratskellers ..., was [verglichen mit dem Baseler Zins] bei den 300 saum des jahrzeitamts 90 (pfund) ausmachete; ...
[so] soll dem jahrzeitamt der keller aufgekündet werden
Datierung: 1756
Region/Autor/Textsorte:
Säckingen
Fundstelle: MittBadHistK. 14 (1892) 103
- Belegtext:
ihre [der Regierung] ansprueche wegen ... des jahrszeitenamts
Datierung: 1819
Fundstelle: SammlBadStBl. III 847
- Fundstelle: SchwäbWB. IV 85
Wort danach: Jahrzeitbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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