Wort davor: Jahrzahlbeständnis

Jahrzahlshammer
Erklärung: ein mit der laufenden Jahrzahl (V 2) in Gestalt eines Prägestempels versehener Hammer.
vgl. Kronhammer.

Wort danach: Jahrzahlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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