Wort davor: Jahrzahl
Jahrzahlbeständnis
Erklärung:
auf eine Jahrzahl (III 3) abgeschlossener Pachtvertrag beziehungsweise dessen Objekt.
- Belegtext:
da einer wäre der den andern nach seinem erbbeständnus oder jahrzahlbeständnus stünde in der centh gelegen, wer solches überführe, der ist verfallen u.g.f.u.h. vor zehen pfund
und soll doch der beständer bey seinem beständniss bleiben
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: GrW. I 484
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Jahrzahlshammer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten