Wort davor: Jahreswitterung
Jahrwuchs
Erklärung:
jährlicher Fruchtertrag eines Grundstückes.
vgl.
Jahresblume.
- Belegtext:
ne [die adligen Grundbesitzer beziehungsweise deren Erbkretschmar] plus frumenti quàm sibi in fundis suis accreverit, in usum bynes convertant; dero eigenen jahr-wuchs verbrauen
Datierung: 1685
Fundstelle: Beier,Meister 182
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Wort danach: Jahrzahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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