Wort davor: Jahresumgang
Jährung
Jährung (I)
sprachliche Erläuterung:
kollektiv: in Jahren bemessene Vertragsdauer.
vgl.
Jahrzahl (III 3).
Wortbildungshinweis: zu
Jahr (II 2 a).
- Belegtext:
[Johann, Graf von Nassau-Saarbrücken gewährt drei Beständern (I) das Privileg, ein Bergwerk mit Eisenhammer zu errichten,] also auch die jahrung
hinauß zu halten, die nechste funff iahr nacheinander (welche jahrung mit den hammer angehen solle)
Datierung: 1572
Fundstelle: ZBergHüttenSal. 44 (1896) 77
Jährung (II)
Erklärung:
Verjährung, Verschweigung.
Wort danach: Jahresunterkäufer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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