Wort davor: Jahresumgang

Jährung

Jährung (I)
sprachliche Erläuterung: kollektiv: in Jahren bemessene Vertragsdauer.
vgl. Jahrzahl (III 3).
Wortbildungshinweis: zu Jahr (II 2 a).

Jährung (II)
Erklärung: Verjährung, Verschweigung.

Wort danach: Jahresunterkäufer

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