Wort davor: Jahrstabelle

Jahrtag
vgl. Jahrgewand (I).

Jahrtag (I)
Erklärung: ein jährlich wiederkehrender und besonders begangener Tag.

Jahrtag (I 1)
vgl. Jahrdächtnis.

Jahrtag (I 1 a)
Erklärung: allgemein auf Grund einer frommen Stiftung begangenes Jahrdächtnis (oberdt.).
Jahrtag (I 1 b)
Erklärung: insbesondere mit dem Attribut ewig (VII).
Jahrtag (I 2)
Erklärung: Neujahrstag.
vgl. Jahresabend, Jahresnacht.
Jahrtag (I 3)
Erklärung: Tag des Jahrdinges.
Jahrtag (I 4)
Erklärung: jährlicher Festtag einer gesellschaftlichen Vereinigung.

Jahrtag (I 4 a)
Erklärung: einer Zunft.
Jahrtag (I 4 b)
Erklärung: einer Gesellschaft von Burschen (II).
Jahrtag (I 5)
Erklärung: Tag eines Heiligen, insbesondere als Termin für Abgaben.
Jahrtag (I 6)
Erklärung: Geburtstag.
Jahrtag (II)
Erklärung: Frist.

Jahrtag (II 1)
Erklärung: einjährige Frist zur Ablegung der Zeugenschaft bei einem Verkauf?
Jahrtag (II 2)
Erklärung: die Summe der Tage eines Jahres, insbesondere Zahlungstermin bei Zahlung in Jahresraten.

Wort danach: Jahrtagfest

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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