Jahrtagsregister
Erklärung:
Verzeichnis der an ein Kloster zwecks Abhaltung von Jahrtagen (I 1) gemachten Stiftungen.
vgl.
Jahrbrief,
Jahrbuch.
Wort danach: Jahrtagzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten