Wort davor: Jahrtagpfleger

Jahrtagsregister
Erklärung: Verzeichnis der an ein Kloster zwecks Abhaltung von Jahrtagen (I 1) gemachten Stiftungen.
vgl. Jahrbrief, Jahrbuch.

Wort danach: Jahrtagzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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