Jahrtagpfleger
Erklärung:
"nach Du Cange (Procurator Anniversariorum) ein Laienamt für die Eintreibung der zu Jahrtagen (I 1)
gestifteten Einkünfte" Schröcker,Kirchenpflegsch. 179 [die Überprüfung der Angaben Schröckers hat ergeben, daß weder an der von
ihm zitierten Stelle (DuCange V 467), noch an der Stelle, an der der Procurator Anniversariorum (DuCange VI
521) behandelt wird, das Wort Jahrtagpfleger belegt ist. 1. Okt. 1999].
Wort danach: Jahrtagsregister
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