Wort davor: Jahrstelle
Jahressteuer
Erklärung:
einmalig für ein ganzes Jahr zu entrichtende Steuer (und deren Gesamtaufkommen).
vgl.
Jahrbede.
- Belegtext:
von der gewonlichen jarsture fur zwey jare ... gefallen uff Martini 128 lb.
Datierung: 1452/53
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: SchweizId. XI 1335
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
hundert ... gulden von der jarsture der ... herschafft
Datierung: 1461
Fundstelle: FarnsburgUrb. 74
- Belegtext:
die von Z. geben järlich ii pfd. hl. vff martini zu rechter gewonlicher jarstür
Datierung: 1523
Fundstelle: Reyscher,Stat. 615
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- Belegtext:
daß ... die ... stüblinsherrn umb iren außstand, eß seien an ... jar- und raißsteuren ... vor allen andern gleubigern ... den vorgang ... gehabt
Datierung: 1591
Fundstelle: ÜberlingenStR. 329
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- Belegtext:
zinsbrief vber 300 gulden ..., aus deren järlich gefallendem interesse ... solle ein ... magistrat ... hinwegnehmen ... jahrsteuer 2 gulden 30 kreuzer
Datierung: 1659
Fundstelle: FreibDiözArch. 3 (1868) 92
- Belegtext:
[die Winteranlage 1736 wurde wieder] in dem quanto einer ganzen jahressteuer [ausgeschrieben]
Datierung: 1736
Fundstelle: Schempp,FinanzhTüb. 63
- Belegtext:
jahressteuer
Datierung: 1810
Fundstelle: SammlBadStBl. III 118
- Datierung: 1826
Fundstelle: Moser,LastWürt. 323
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Jahrsteuerbetrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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