Wort davor: Jahrspeise

Jahrspruch
sprachliche Erläuterung: els. und bad.
vgl. Jahrruf.

Jahrspruch (I)
Erklärung: die jährlich verlesenen Rechte und Pflichten der Herrschaft und der Untertanen.

Jahrspruch (II)
Erklärung: die Verlesung des Jahrspruches (I).

Wort danach: Jahrstandgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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