Jahrspruch
sprachliche Erläuterung:
els. und bad.
vgl.
Jahrruf.
Jahrspruch (I)
Erklärung:
die jährlich verlesenen Rechte und Pflichten der Herrschaft und der Untertanen.
Wort danach: Jahrstandgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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