Wort davor: jahrsen

Jahrsitzer
Erklärung: Handwerksgeselle, der vor der Erlangung des Meistergrades ein oder mehrere Jahre bei einem Meister zu muten (III) hat.
vgl. Jahrgeselle, Meistergeselle.

Wort danach: Jahressitzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten