Wort davor: jahrschichtig

Jahrschilling

Jahrschilling (I)
Erklärung: jährlich zu entrichtende Pauschalsumme als Ablösung von Mautgebühren.
sprachliche Erläuterung: österr.
vgl. Jahrzoll.

Jahrschilling (II)
Erklärung: Abgabe.
Jahrschilling (III)
Erklärung: jährliche Pachtsumme.
Jahrschilling (IV)
Erklärung: jährlicher Zunftbeitrag.
Jahrschilling (V)
Erklärung: "am Neujahr zu entrichtender Beitrag der Mitglieder der Saffrangesellschaft" SchweizId. VIII 584.
vgl. Gutjahrgeld.

Wort danach: Jahresschluß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten