Wort davor: Jahrruf
(Jahrrüge)
Erklärung:
jährliche (bisweilen öffentliche) Verlesung der Grenzen eines Gerichtsbezirks.
sprachliche Erläuterung:
nrh. ja(e)rfru(i)ge.
vgl.
Jahrruf.
- Belegtext:
ist uf itzigem gerichtstag die jarfruge verlesen und nach verlesung derselben der scholtheiss Conradt Eschen, welcher zum erstenmaln in seinem officio das gericht besessen, umfrage gethan
Datierung: 1578
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. 41 Anm. 1
- Belegtext:
jaerfruige, accusationes curiae coloniensis
Datierung: 1593/1614
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. 40 Anm. 5
Wort danach: Jahressatzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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