Wort davor: Jahrruf

(Jahrrüge)
Erklärung: jährliche (bisweilen öffentliche) Verlesung der Grenzen eines Gerichtsbezirks.
sprachliche Erläuterung: nrh. ja(e)rfru(i)ge.
vgl. Jahrruf.

Wort danach: Jahressatzung

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