Wort davor: Jahresrevenue

Jahrrichter
Erklärung: für den Zeitraum von einem Jahr bestimmter Richter.
vgl. Jahrschöffe.

Wort danach: Jahrrodel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten