Wort davor: Jahresrechnungszusammenkunft

(Jahrrecht)

Jahrrecht (I)
Erklärung: zu bestimmten Zeiten jedes Jahres abgehaltener Gerichtstermin.

Jahrrecht (II)
Erklärung: jährliche Abgabe in Höhe eines Karolusguldens, den die 1Ausbürger Antwerpens an die Stadt zu entrichten hatten, um ihr Bürgerrecht zu erhalten.

Wort danach: Jahrregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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