Wort davor: Jahrrecht
Jahrregister
Jahrregister (I)
Erklärung:
Geschäftsbuch mit Eintragungen über Preise oder Löhne, Einnahmen und Ausgaben während eines Geschäftsjahres.
vgl.
Jahrrechnungsbuch.
- Belegtext:
dorumb sie auch ihre inuentaria mohn zetteln vndt jahrregister so viell ihnen von noeten durch den pfarrer haltten sollen
Datierung: 1540
Fundstelle: CCMarch. I 1 Sp. 263
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
[die Weinküfer sollen die von ihnen gesetzten Preise täglich verzeichnen] und solches in ein jarregister bringen
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 2247
- Belegtext:
die wochen vnd jharregister [im Bergbau]
Datierung: 1579
Region/Autor/Textsorte:
Sachsen
Fundstelle: QÄWGMD. V 49
- Datierung: 1773
Fundstelle: Walch,Beitr. III 149
Jahrregister (II)
Erklärung:
einer der biblischen Stammbäume (hier Genesis 11).
Wort danach: Jahrreim
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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