Wort davor: Jahrrecht

Jahrregister

Jahrregister (I)
Erklärung: Geschäftsbuch mit Eintragungen über Preise oder Löhne, Einnahmen und Ausgaben während eines Geschäftsjahres.
vgl. Jahrrechnungsbuch.

Jahrregister (II)
Erklärung: einer der biblischen Stammbäume (hier Genesis 11).

Wort danach: Jahrreim

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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