Wort davor: Jahrpfennig
Jahrspflicht
Erklärung:
jährlicher (Pacht-) Zins.
- Belegtext:
vnser luete vmb lehen, zinse vnd jahrpflichte zu pfanden lassen
Datierung: 1499
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Dreyhaupt,Saalkreis I 672
- Belegtext:
dieselbe sol man ... in jahrspflicht ... außbestaetigen
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Ostfriesland
Fundstelle: Hackmann Mantissa 92
Wort danach: Jahrporlenke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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