Wort davor: Jahrespension
Jahrespfandung
- Belegtext:
" die Inhaber der abgelegenen Berghöfe haben jährlich die sogenannte jahrspfandung zu leisten, eine Abgabe, welche diese Höfe seit undenklichen
Zeiten geleistet haben, zum Zeichen, daß ihnen kein besonderes Weiderecht zusteht, sondern daß es ihnen die Gemeinde Nauders nur aus Güte gestatte, ihr Vieh in der Nähe und abgesondert von den Gemeindeherden
im Frühling und Herbst hüten zu dürfen"
Fundstelle: Grass,BeitrRGAlpw. 26
Wort danach: Jahrpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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