Wort davor: Jahrpauschmaut

Jahrespension

Jahrespension (I)
Erklärung: Einkünfte von Prinzessinnen und Gräfinnen.

Jahrespension (II)
Erklärung: Witwenpension von Advokatenwitwen.

Wort danach: Jahrespfandung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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