Jahrpauschmaut
Erklärung:
von einem Händler einmalig zu leistende Abgeltungssumme für den im Lauf eines Jahres fällig gewordenen Zoll.
vgl.
Jahrzoll.
Wort danach: Jahrespension
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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