Wort davor: Jahrpachtung
Jahrespartei
Erklärung:
Familie, die während eines Jahres in einem Haus zur Miete wohnt.
- Belegtext:
soll jeder hauseigenthümer ... ein vollstaendiges verzeichniß der in seinem hause wohnhaften ordentlichen jahrespartheyen ... einreichen
Datierung: 1793
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. II 368
- Belegtext:
veraenderungen der jahrspartheyen, das ist, solcher, die auf laengere oder unbestimmte zeit eine wohnung miethen
Datierung: 1795
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. V 117
Wort danach: Jahrespaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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