Wort davor: Jahrespartei
Jahrespaß
Erklärung:
für die Dauer eines Jahres gültiger Ausweis.
- Belegtext:
zur verhuetung aller mißbraeuche beym vorspannwesen sollen auf alle geschäfte, die einzeln bestimmt werden koennen, keine general- oder jahres-paesse, sondern specialpaesse ertheilt ... werden
Datierung: 1793
Fundstelle: NCCPruss. IX 1699
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Wort danach: Jahrpauschmaut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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