Wort davor: Jahropfer

Jahrpacht
Erklärung: die Pacht einer Sache auf ein Jahr oder mehrere Jahre und der für sie zu entrichtende Pachtzins.
vgl. Erbpacht, Jahrbodenzins.
Wortbildungshinweis: zu Pacht (III), Pacht (IV).

Wort danach: Jahrpächter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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