Jahrpachtung
Erklärung:
auf ein Jahr oder mehrere Jahre pachtweise überlassener Besitz einer Sache (im Unterschied zu Erbpachtung).
vgl.
Jahrbeständnis.
Wort danach: Jahrespartei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten