Wort davor: jahrpächtig

Jahrpachtung
Erklärung: auf ein Jahr oder mehrere Jahre pachtweise überlassener Besitz einer Sache (im Unterschied zu Erbpachtung).
vgl. Jahrbeständnis.

Wort danach: Jahrespartei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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