Wort davor: Jahrpächter

jahrpächtig
Erklärung: von Sachen, die auf ein Jahr oder mehrere Jahre verpachtet werden.
vgl. erbpachtig.
Wortbildungshinweis: zu Jahrpacht.

Wort danach: Jahrpachtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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