Wort davor: Jahresnutzung

Jahropfer
Erklärung: die von den Gläubigen während eines Jahres (beziehungsweise jährlich) dem Pfarrherrn dargebrachten Gaben.
Wortbildungshinweis: zu Opfer (I).

Wort danach: Jahrpacht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten