Jahropfer
Erklärung:
die von den Gläubigen während eines Jahres (beziehungsweise jährlich) dem Pfarrherrn dargebrachten Gaben.
Wortbildungshinweis: zu
Opfer (I).
Wort danach: Jahrpacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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