Wort davor: Jahrnießungsgefälle
Jahrnutz
Erklärung:
Nutzung einer Sache für die Dauer eines Jahres beziehungsweise Entschädigung für entgangene Nutzung.
vgl.
Jahresnutzung.
- Belegtext:
ez sol auch ieclich burger verlosungen sein wisemat, ez lige verre oder nahen, ie daz tagewerch, als im der jarnutz ze der lichtmesse vergelten moht, an geverde
Datierung: 1320/60
Fundstelle: NürnbSatzB. 165
- Belegtext:
das er ... einen jarnutz innemen sol für den schaden, als er von der herschaft wegen nider geworffen wart
Datierung: um 1380
Fundstelle: HabsbUrb. II 643
- Belegtext:
de beleibnus ist alle gehengt uncz auf den 32 jarnucz
Datierung: 1414
Fundstelle: SteirUrb. 520
- Belegtext:
mitsampt dem jarnütz, den du ... unbillich eingenomen hast
Datierung: 1440?
Fundstelle: Privatbrf. I 354
- Belegtext:
umb die jarnucz ietzund versessen
Datierung: 1446/48?
Fundstelle: DobrilugkUB. 235
- Belegtext:
räuten mag man an den gewondlichen stetten und die innhaben drei jarnütz ..., und dann wider außlazzen
Datierung: 1494
Region/Autor/Textsorte:
Salzburg
Fundstelle: ÖW. I 286
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 2247
- Fundstelle: Lexer I 1475
- Fundstelle: Lexer III Nachtr. 262
- Fundstelle: SchwäbWB. IV 83
Wort danach: Jahresnutzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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