Wort davor: Jahrnießungsgefälle

Jahrnutz
Erklärung: Nutzung einer Sache für die Dauer eines Jahres beziehungsweise Entschädigung für entgangene Nutzung.
vgl. Jahresnutzung.

Wort danach: Jahresnutzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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