Wort davor: Jahrmarktzins

Jahrmarktzoll
Erklärung: Abgabe der Teilnehmer eines Jahrmarkts an den Marktherrn (II).
vgl. Jahrmarkt (V 1).

Wort danach: Jahrmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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