Wort davor: Jahrmarktsrecht
Jahrmarktstag
Erklärung:
der Tag, an dem ein Jahrmarkt (I) gehalten wird.
- Belegtext:
aller der frihet ... als ... off vnser jaremargktagen ... von vnsern voraltern angesetzt ... ist
Datierung: 1488
Fundstelle: ObermoschelUrk. 8
- Belegtext:
alle gefelle uff den jarmarckttagen ... sollen in ein besunder buchs ... ingelegt ... werden
Datierung: 1500
Fundstelle: Bruchsal 896
Faksimile
- Belegtext:
under andern freyen jarmarcktägen
Datierung: 1589
Fundstelle: RhVjbl. 22 (1957) 200
- Datierung: 1709
Fundstelle: SchlesKirchSchulO. 481
- Belegtext:
an denen dazu [Verkauf] gesetzten jahrmarkt-tagen
Datierung: 1782
Fundstelle: VerordnAnhDessau I 206
- Belegtext:
wenn der tag des monatlichen bustags, zugleich ein jahrmarktstag ist [kann der Bußtag auf den folgenden Mittwoch verschoben werden]
Datierung: 1785
Fundstelle: Ledderhose,HessKR. 102
- Belegtext:
schulfeyertage sind ... theils ordentliche, mittwochs und sonnabends ... theils ... außerordentliche, z.e. in staedten die jahrmarktstage
Datierung: 1803
Fundstelle: Philipp,WBSächsKR. 463
- Fundstelle: MnlWB. III 993
- Fundstelle: WBNordsiebbHdwspr. 447
Wort danach: Jahrmarktstonne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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