Wort davor: Jahrmarktsprivileg

Jahrmarktsrecht

Jahrmarktsrecht (I)
Erklärung: Recht, Privileg, einen Jahrmarkt abzuhalten.
vgl. Jahrmarkt (II), Jahrmarktsgerechtigkeit.

Jahrmarktsrecht (II)
Erklärung: wie Jahrmarktsfreiheit.

Wort danach: Jahrmarktstag

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