Wort davor: Jahrmarktsprivileg
Jahrmarktsrecht
Jahrmarktsrecht (I)
Erklärung:
Recht, Privileg, einen Jahrmarkt abzuhalten.
vgl.
Jahrmarkt (II),
Jahrmarktsgerechtigkeit.
- Belegtext:
im jahr 1520 ist das städtgen von dem stand Bern mit dem jahrmarkts-rechte begnadigt worden
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi I 640
- Belegtext:
das ... jahrmarktsrecht zu ertheilen, gebührt allein dem landesherrn
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 8 § 105
Jahrmarktsrecht (II)
Erklärung:
wie Jahrmarktsfreiheit.
- Belegtext:
dit jaermercktrecht gaet in drie tagen voordat men tcruys recht
Datierung: 1463
Fundstelle: Fruin,KlSteden II 326
Faksimile
- Belegtext:
wer auch zu solchen järmerkten sein hab und gut dahin bringet, der soll frid und glait haben und der freihait geniessen, wie jarmarktsrecht, doch uns an unsern mauten ... unvergriffen und on schaden
Datierung: 1501
Region/Autor/Textsorte:
Innviertel
Fundstelle: ÖW. XV 63
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Jahrmarktstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten