Wort davor: Jahrmarktsheller
Jahrmarktkram
- Belegtext:
ehehalten. denen soll neben einem gebührenden lohn je nach dem der dienst und ehehalt ist, zur haftung und jahrmarkt-krämen geordnet sein, von 30 biß uff 45 krz., aber weiters
oder mehreres nit, welcher oder welche darüber etwas mehreres geben oder nemmen wurden, dieselben sollen gebührende straff zugewarrtten haben
Datierung: 1652
Fundstelle: SchrBodensee 26 (1897) 109
Wort danach: Jahrmarktsmatrikel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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