Wort davor: Jahrmarktsglocke
Jahrmarktshaltung
Erklärung:
Privileg zur Abhaltung von Jahrmärkten (II).
- Belegtext:
waßmaßen [die Stadt Pomeisl nach dem Dreißigjährigen Krieg zwar neu erbaut], iedennoch aber ... in die hiebevor gehabte befreyungen, absonderlich die jahrmarcktshaltungen nicht wieder eingesetzet worden
Datierung: 1717
Fundstelle: Rott,Podersam 448
Wort danach: Jahrmarktsheller
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten