Wort davor: Jahrmarktsgeschenk

Jahrmarktsglocke
Erklärung: Glocke (B II 7), die Beginn und Ende des Jahrmarktfriedens oder der Verkaufszeit bei einem Jahrmarkt ankündigt (im Beleg Ende der Verkaufszeit).
vgl. Jahrmarkt (IV 2).

Wort danach: Jahrmarktshaltung

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